Gefahrgut

Gefahrgut

Zur Unterstützung der Feuerwehren des Landkreises Fürth baut die Kreisbrandinspektion ein Team zur Fachberatung bei ABC-Einsätzen auf, das im Einsatz, bei Ausbildungen und bei allen sonstigen Fragen aus dem ABC-Bereich unterstützt.

 

Eines der ersten Aufgaben besteht darin das ABC Konzept Bayern für den Landkreis Fürth umzusetzen und einen Gefahrgutzug aufzustellen, welcher bei ABC-Einsätzen die örtlich zuständigen Feuerwehren, umliegende Städte und Landkreise unterstützt.

 

Sogenannte ABC-Einsätze sind Einsätze mit Gefahren durch radioaktive Stoffe und Materialien (A–Einsatz), biologische Stoffe und Materialien (B–Einsatz) und chemische Stoffe und Materialien (C–Einsatz).

Der im Feuerwehrbereich verwendete Begriff „ABC“ für „atomar“ (radiologisch und nuklear), „biologisch“ und „chemisch“ ist dabei bedeutungsgleich zum Begriff „CBRN“ für „chemisch“, „biologisch“, „radiologisch“ und „nuklear“, der außerhalb der Feuerwehr gebräuchlicher ist.

 

Die für den ABC-Einsatz gültige Feuerwehrdienstvorschrift 500 schreibt vor, dass für derartige Einsätze Fachberater in der Feuerwehr zur Verfügung stehen sollen.

 

 

Allgemeine Hinweise ABC Einsatz:

  • Die GAMS Regel ist von jeder ersteintreffenden Feuerwehr im Falle eines Einsatzes mit Gefahrgut durchzuführen (Dokument).
  • Die Feuerwehr Dienstvorschrift 500 stellt die Grundlage für jeden Gefahrguteinsatz dar. Hierbei sind die Grundsätze Atemschutz (FwDv7) ebenfalls zu beachten.
  • Die Ladepapiere eines Gefahrguttransportes (z.B. LKW) befinden sich immer im Führerhaus. Bei einem Güterzug sind diese in der ersten Lok zu finden.
  • Die NOT-Dekontamination (Stufe I) muss unmittelbar ab Betreten des Gefahrenbereiches betriebsbereit sein.
  • Die Dekontamination (Stufe II) muss spätestens nach 15min. ab Betreten des Gefahrenbereiches oder Anschluss des PA bzw. CSA einsatzbereit sein.
  • Jede Personen oder jedes Einsatzmittel, welches sich im Gefahrenbereich befunden hat, muss auf Kontamination geprüft werden. Bis Abschluss dieser Überprüfung ist von einer Kontamination auszugehen.
  • Der Gefahrenbereich ist nur über den Dekon-Platz zu verlassen.
  • Die Windrichtung ist bei der Anfahrt, der Aufstellung und bei der Einrichtung des Dekon-Platzes zu beachten.
  • Schriftliche Weisungen (z.B. ADR2009) sind im Falle eines Unfalls als Anleitung für den Fahrer gedacht. Diese sind im Regelfall in Landessprache des Fahrers verfasst.



GAMS – Regel (siehe FwDv500)


G efahr erkennen

A bsperren

M enschen Retten

S pezielkäfte nachfordern

Eigenschutz beachten!

 

Gefahren-und Absperrbereich

Gefahrenbereich

–Mindestens 50m

–Bei Explosivstoffen und Gasen bis zu 300m

–Zutritt nur unter persönlicher Sonderausrüstung

–Festlegen, Markieren und Sichern durch Feuerwehr

 

Absperrbereich

–Mindestens 100m

–Bei Explosivstoffen und Gasen bis zu 1000m

–Zutritt nur für erforderliche Einsatz-und Unterstützungskräfte

–Markieren und Sichern im Regelfall durch Polizei



Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

Online Datenbanken für das Themengebiet Gefahrgut

 

Online-Datenbanken bzw. Nachschlagewerke, welche im Gefahrguteinsatz hilfreich sind.


Gefahrstoffschnellauskunft Bund Länder


https://www.gsbl.de/




Ansprechpartner: Markus Pamer

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